In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Begriff “Academy” in Bezug auf eine Bildungs- oder Schulungseinrichtung zu nutzen.

Dazu gehören:

  1. Zulassung durch die zuständige Aufsichtsbehörde: Die Einrichtung muss von einer zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt und zugelassen sein, um als “Academy” bezeichnet werden zu dürfen.
  2. Erfüllung von Qualitätsstandards: Die Einrichtung muss bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt wurden, um als “Academy” bezeichnet werden zu dürfen.
  3. Angebot von anerkannten Qualifikationen: Die Einrichtung muss ein anerkanntes Angebot an Qualifikationen und Zertifizierungen anbieten, um als “Academy” bezeichnet werden zu dürfen.
  4. Verpflichtung zur Fortbildung: Die Einrichtung muss sicherstellen, dass die Lehrenden regelmäßig fortgebildet werden, um eine hohe Qualität der Angebote sicherzustellen
  5. Transparente Informationen: Die Einrichtung muss transparente Informationen über die Angebote und die Finanzierung bereitstellen, um eine informierte Entscheidung der Kunden zu ermöglichen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Voraussetzungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich vor Nutzung des Begriffs “Academy” die zuständige Aufsichtsbehörde zu kontaktieren um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Nutzung des Begriffs in rechtlicher Hinsicht erlaubt ist.